Neuanmeldung Naturschutzflächen
Fallfrist bis 30. April
Bis spätestens Dienstag, 30. April 2024 besteht die Möglichkeit, neue Flächen für die Kartierung und eventueller Teilnahme an der Naturschutzmaßnahme ab 2025 anzumelden.
Telefonische Anmeldungen, formlose Schreiben oder erst ab Mai 2024 einlangende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Telefonische Anmeldungen, formlose Schreiben oder erst ab Mai 2024 einlangende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Beantragung
Die Beantragung hat ausschließlich mit nachstehendem Formular, welches auch elektronisch ausfüllbar ist, zu erfolgen.
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular ist an das Amt der NÖ Landesregierung zu senden:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular ist an das Amt der NÖ Landesregierung zu senden:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Flächen mit folgenden Schlagnutzungsarten können angemeldet werden
- Einmähdige Wiese
- Mähwiese oder Mähweide mit zwei Nutzungen
- Hutweide
- Dauerweide
- Wechselwiese
Information über Beurteilung erfolgt im November 2024
Eine schriftliche Information des Antragstellers seitens der Naturschutzabteilung (RU5) über das Ergebnis seines Ansuchens, erfolgt nach Einarbeitung der zukünftigen Projektbestätigung in den NALA des MFA 2025 seitens RU5 und wird daher frühestens im November 2024 erfolgen.