ID-Austria
Wie kommt man zur ID-Austria:
Wenn vor dem 5. Dezember 2023 bereits eine Handysignatur bestand, dann kann auf die Basisfunktion von ID-Austria umgestellt werden. Das Handy muss dazu für biometrische Funktionen geeignet sein (Fingerabdrucksensor bzw. Gesichtserkennung). Mit dieser Basisfunktion ist eine Antragstellung möglich. Beim Einrichten dieser Basisfunktion kann die BBK helfen.
Wenn bis 5. Dezember 2023 noch keine Handysignatur bestand, kann man nur mehr die ID-Austria auf dafür zugelassenen Ämtern beantragen. Für Bürger folgender Gemeinden kann diese auf dem jeweiligen Gemeindeamt erfolgen, für alle anderen ist die Beantragung über die Bezirkshauptmannschaft oder beim Finanzamt zu machen.
Beantragung ID Austria - Gemeinden
Bezirk Melk | Bezirk Scheibbs |
Hofamt-Priel | Gaming |
Hürm | Purgstall |
Kilb | St. Anton/Jeßnitz |
Kirnberg | Wieselburg - Stadt |
Mank | |
Ruprechtshofen | |
St. Leonhard am Forst | |
Texing |
An Unterlagen sind dazu mitzunehmen:
Kümmern sie sich daher bitte rechtzeitig vor ihrem Förderantragstermin um eine funktionierende ID-Austria.
- einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreichern)
- ein aktuelles Passfoto (nicht älter als sechs Monate)
- vorbereitetes Smartphone gemäß folgendem Link: (https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/registrierungsuebersicht/checklist-regbehoerde.html)
Kümmern sie sich daher bitte rechtzeitig vor ihrem Förderantragstermin um eine funktionierende ID-Austria.