Stickstoffdüngung ab 16. Februar wieder zulässig!
Ausgenommen sind Kulturen mit frühem Stickstoffbedarf (z.B Durumweizen, Raps, Gerste) sowie Kulturen unter Vlies/Folie. Hier ist eine Düngung bereits ab 1. Februar zulässig.
Generell gilt ein Düngeverbot auf wassergesättigten, gefrorenen sowie schneebedeckten Böden.
Im Anhang finden Sie eine Aufstellung der aktuell gültigen Verbotszeiträume:
Generell gilt ein Düngeverbot auf wassergesättigten, gefrorenen sowie schneebedeckten Böden.
Im Anhang finden Sie eine Aufstellung der aktuell gültigen Verbotszeiträume: