Pflanzenschutz-Sachkundeausweis - Verlängerung
Alle Personen, die am Betrieb Pflanzenschutzmittel verwenden, müssen einen gültigen Sachkundeausweis besitzen. Unter Verwendung versteht man neben dem Hantieren und Ausbringen auch den Transport innerhalb des Betriebes und das Lagern von Pflanzenschutzmitteln.
Für die Verlängerung sind fünf Weiterbildungsstunden zu absolvieren. Alle Ausweisinhaber, die ihre Weiterbildungsverpflichtung bereits erfüllt haben, können in ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer die Verlängerung des Ausweises beantragen.
Nutzen Sie jetzt schon die Gelegenheit, Ihre Weiterbildungsstunden zu erfüllen, auch wenn Ihr Ausweis erst 2025 abläuft!
Termine für PSA-Weiterbildungsveranstaltungen siehe unter Downloads!
Für die Verlängerung sind fünf Weiterbildungsstunden zu absolvieren. Alle Ausweisinhaber, die ihre Weiterbildungsverpflichtung bereits erfüllt haben, können in ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer die Verlängerung des Ausweises beantragen.
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