Unterstützungsmaßnahme für das Versetzen von Pheromonfallen in Zuckerrüben
Was wird gefördert:
Gefördert werden nur Fallen, die in Zuckerrübenfeldern laut MFA 2024 versetzt werden (nicht in den
"Altbeständen")
Die Mindestteilnahmefläche an der Maßnahme beträgt 1 ha Zuckerrübe. Es ist eine Mindestanzahl von 15 Pheromonfallen pro Hektar anzulegen. Teilnehmende Betriebe haben folgende Dokumentationen durchzuführen:
Prämienhöhe: 150 Euro/ha. Im Jahr 2024 stehen in Summe weniger Mittel zur Verfügung. Wird die Obergrenze überschritten, kommt es zu einer aliquoten Kürzung. Auf Basis der beantragten Flächen 2023 sollte diese Obergrenze aber ausreichen.
Die Beantragung wird wieder ab 29. April 2024 bis 31. Mai 2024 im AMA-Portal möglich sein.
Die Mindestteilnahmefläche an der Maßnahme beträgt 1 ha Zuckerrübe. Es ist eine Mindestanzahl von 15 Pheromonfallen pro Hektar anzulegen. Teilnehmende Betriebe haben folgende Dokumentationen durchzuführen:
- Nachweise über den Bezug der Pheromonfallen. In aufgelegten Listen bei der Abholung/Ausgabe ist es daher notwendig dies entsprechend einzutragen.
- Datum, wann die Fallen versetzt wurden
- Angabe des Feldstücks/Schlages
- Anzahl der versetzten Fallen pro Feldstück/Schlag
- Datum des Entfernens der Fallen
- Zusätzlich ist eine Fotodokumentation anzuraten (z.B. Handyfoto)
Prämienhöhe: 150 Euro/ha. Im Jahr 2024 stehen in Summe weniger Mittel zur Verfügung. Wird die Obergrenze überschritten, kommt es zu einer aliquoten Kürzung. Auf Basis der beantragten Flächen 2023 sollte diese Obergrenze aber ausreichen.
Die Beantragung wird wieder ab 29. April 2024 bis 31. Mai 2024 im AMA-Portal möglich sein.